Suninvention-warum liest man nichts von dem Insolvenz Antrag von der Algatec Solar AG
Da gibt es eine offizielle Pressemitteilung des Unternehmens Sun Invention. Veröffentlich von Herrn Martin Jendrischik. Da findet man einen Hinweis auf einen starken Partner “Algatec Solar AG”sun-invention und der starkepartneralgatecsolarag.
Nun, Herr Jendrischick meinte in einer seiner letzten E-Mails an uns “Recherche wäre nicht so unser Thema”, das weil wir ihn nirgendwo auf der Seite als verantwortlichen Pressesprecher gefunden haben. Da haben Sie recht Herr Jendrischik, aber man liest ja auch nicht jede Pressemeldung um einen Namen herauszufinden. Unter dem Button “Presse” hätten wir Sie, wie bei seriösen Unternehmen üblich” gerne gefunden. Selbst die E-Mail Adresse im Impressum der Seite lautet ja nicht auf Sie, sondern ist sehr “Allgemein” gehalten. Das müssen Sie zugeben. Jetzt haben wir aber mal ein bisschen gewühlt in Ihren Pressemitteilungen, und siehe da natürlich auch was gefunden. Das Unternehmen Algatec Solar AG ist PLEITE- und das bezeichnen Sie als starken Partner? Haben Sie ein Selbstbewusstsein! Zitat aus dem Unternehmensregister:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Algatec Solar AG (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8146 CB), vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Rainer Ruschke, Herrn Dipl.-Ing. Ullrich Jank und Herrn Prof. Dr. Stefan Malik, Kotschkaer Weg 8, 04932 Röderland OT Prösen wurde am 01.10.2013, um 06:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt André Müller, Zehmeplatz 11, 15230 Frankfurt/Oder. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.10.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.11.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Gerichts-platz 2, 03046 Cottbus, niedergelegt. Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am Mittwoch, den 4. Dezember 2013 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, Saal 211. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, ggf. die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO). Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Es wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss mit drei Mitgliedern eingesetzt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Amtsgericht Cottbus, den 01.10.2013
Zitat Ende.
Und das haben Sie am gestrigen Tage nicht gewusst von einem starken Partner? Das als Presseverantwortlicher? Unglaublich…………….müssen Sie doch zugeben oder? Nun, jetzt wissen Sie das ja!
Redaktion, diebewertung.de, Thomas Bremer, Jordanstraße 12, 04177 Leipzig