Rechtsanwaltskanzlei BEMK aus Bielefeld Wir informieren Vermittler, was man nun im Vorgang Captura GmbH Insolvenz tun kann
Angfargt hatte das Internetportal diebwertung.de aus Leipzig bei Rechtsanwalt Danile Blazek zum Thema Captura GmbH Insolvenz, und was Vermittler jetzt tun können:
Es wird sicher Gründe für den Insolvenzantrag der Captura GmbH gegeben haben (hinter den gesetzlichen). Es bleibt abzuwarten, um welche es sich handeln mag. Aber es stimmt: Eine transparente und konsequente Kommunikation mit den Anlegern sieht anders aus. Die aufgeworfenen Fragen sowie der Schock an sich lassen nun folgende Dynamik erwarten:
Anleger werden sich mit ihren Fragen an die Vermittler wenden (die keine Antworten haben). Anlegeranwälte werden dies aufgreifen und um Mandate werben; sie werden als sachliche Lösung (Schadensausgleich) auch auf die theoretische Vermittlerhaftung hinweisen. Vermittler werden in Anspruch genommen, auch gerichtlich, und zwar mit den üblichen Vorwürfen (angebliche Nichtaufklärung über Unsicherheit und Nachhaftung, angebliche Unplausibilität der Anlage).
Hinzu kommt, dass mit der nun eingetretenen Insolvenz typische Fragen auftauchen: Wie werden die Schuldverschreibungsgläubiger behandelt, gibt es einen gemeinsamen Gläubigervertreter bzw. gilt da SchuldVG? Was ist mit dem Nachrang der Nachrangdarlehensgeber? Ist dieser wirksam, haben diese Gläubiger also ein Nachsehen gegenüber den Schulderschreibungsinhabern? Wie lange dauert das Verfahren? wie hat die Forderungsanmeldungen zu erfolgen – und insbesondere: Was ist von den Objektgesellschaften zu holen, mit welcher Quote ist zu rechnen? Wann erfolgt der Bericht? Wird der Verwalter zügig kommunizieren?
Unsere Erfahrungen beispielsweise im INFINUS-Komplex, bei ACI, BWF etc. zeigen, dass Finanzdienstleister der absehbaren Dynamik nicht völlig machtlos gegenüber stehen. Wenngleich einige abwarten mögen, sehen andere durchaus die Möglichkeit der Prävention, die in der geordneten, proaktiven Kommunikation mit den Kunden liegt und darin, mit diesen gemeinsame Interessen zu verfolgen, sei es nur ein Informationspool.
Die Captura-Vermittler sollten deshalb die tatsächlichen und rechtlichen Optionen der Anleger gegenprüfen lassen, um abschätzen zu können, welcher Anlegeranwalt mit welchen Argumenten überhaupt den Kern der Sache trifft (auch insolvenzrechtlich). Die Finanzdienstleister sollten für sich die Qualität der Vermittlungs-Unterlagen checken lassen, um ihr eigenen Haftungsrisiko zu überprüfen. Sie sollten ihre Haftpflichtversicherungsbedingungen prüfen. Sie sollten sich aktiv an der Sachverhaltsaufklärung beteiligen und Spezialwissen sammeln. Das gelingt am besten in einem engagierten Kreis schlagfertiger Finanzdienstleister, die sich hierfür zusammenschließen und dabei unterstützt werden, zum Beispiel mit regelmäßigen Informationen, Stellungnahmen, einem Datenraum, Telefonkonferenzen. Interessierte sollten zeitlich die Nase vorne haben und nicht zulange abwarten.
Generell gilt, dass sich die Finanzdienstleister nicht von Anlegeranwälten dazu überrumpeln lassen sollten, unter Druck irgendwelche Zugeständnisse zu machen. Sie sollten Abstand nehmen von rechtlichen Ausführungen. Sowohl Vermittler als auch Anleger sollten nicht nur solche Experten kontaktieren, die sich im Kapitalmarktrecht auskennen, sondern auch gleichzeitig mit entsprechenden insolvenzrechtlichen Bezügen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Blazek
RA, FA f. Handels- u. Gesellschaftsrecht
BEMK Rechtsanwälte
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